Teil IV der Meisterausbildung – Ausbilder/in – Anerkannte Ausbildungsberufe
“Fachkräftemangel” – Eine der ganz großen Herausforderungen, vor der das deutsche Handwerk in den kommenden Jahren stehen wird. Fachkräftemangel kann aber nur beseitigt werden, wenn dem Nachwuchs eine Chance gegeben wird und die Unternehmen ausbilden.
In vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der Meister die Person, die für die Ausbildung des Nachwuchses zuständig ist. Aber in einer sich verändernden Rolle. Die klassische Rolle des “Anweisers” und “Unterweisers”, des “Beurteilers” und “Entscheiders” hat heute weitgehend ausgedient. Heute kommt dem Ausbilder die Aufgabe zu, Organisator, Lernberater, Moderator und Informator zu sein.
Das Hauptgewicht der Arbeit liegt dabei auf der Vor- und Nachbereitung sowie der Begleitung und Unterstützung der Lernenden. In der Hand des Meisters liegt somit die Entwicklung von Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Persönlichkeitskompetenzen und Sozialkomeptenzen beim Auszubildenden.
Diesem sich verändernden Selbstverständnis trägt auch unsere Ausbildung Rechnung. Wir bieten Teilnehmern aus allen Gewerken unsere Vobereitungskurse auf die Prüfung im Teil IV der Meisterausbildung an. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, einen separaten Abschluss als Ausbilder/-in – Anerkannte Ausbildungsberufe zu erwerben und sich diesen als Teil IV der Meisterausbildung anerkennen zu lassen.
Wir führen den Kurs in Kombination mit dem Teil III der Meisterausbildung durch. So können Sie beide allgemeinen Teile der Meisterausbildung “in einem Rutsch” absolvieren. Selbstverständlich können Sie sich auch nur für einen Teil entscheiden. Die Ausbildung im Teil IV umfaßt 105 Unterrichtsstunden.
Der Lehrgangsinhalt entspricht der jeweils aktuellen Meisterprüfungsordnung und den aktuellen Rahmenlehrplänen der HWK bzw. des ZDK. Die Fortbildung ist als Bildungsveranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt.
Unsere in Vollzeit stattfindenden Vorbereitungskurse auf den Teil IV der Meisterprüfung sind nach AZAV zertifiziert. Damit stellen wir uns den strengen Qualitätsanforderungen an eine moderne Ausbildung.
Folgende Kenntnisse werden vermittelt
Im Handlungsfeld “Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen”
- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
- Die Eignung des Betriebes für die Ausbildung und den angestrebten Ausbildungsberuf prüfen
- Abstimmung der Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden
Im Handlungsfeld “Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken”
- einen Ausbildungsplan auf der Grundlage der Ausbildungsordnung erstellen
- Mitwirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsausbildung
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten
Im Handlungsfeld “Ausbildung durchführen”
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgerichtet einsetzen
- soziale und persönliche Entwicklung der Auszubildenden fördern
Im Handlungsfeld “Ausbildung abschließen”
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung vorbereiten
- Prüfungsanmeldungen durchführen
- Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- eine bestandene Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem handwerklichen oder einem anderen anderen anerkannten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf
- Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich werden empfohlen
- für Soldaten auf Zeit der Bundeswehr muss der Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen Verwendung über den BFD in Form einer Bescheinigung gemäß § 45 BBiG oder einer Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder Einzelplatzbeschreibung erbracht werden
Unterrichtszeiten
| Vollzeit: | Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr 14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr - |
| Teilzeit: | freitags von 16:15 Uhr bis 21:00 Uhr samstags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
Lehrgangsgebühren
| Teil IV | 490,00 € | Teilzahlung: 02 x 245,00 € | |
| Vollzeit: | Teile III + IV | 1.340,00 € | Teilzahlung: 02 x 670,00 € |
| Teile I bis IV | 5.240,00 € | ||
| - | |||
| Teil IV | 490,00 € | Teilzahlung: 05 x 098,00 € | |
| Teilzeit: | Teile III + IV | 1.348,00 € | Teilzahlung: 05 x 269,60 € |
| Teile I bis IV | 4.900,00 € | ||
Unsere Lehrgangsgebühren enthalten alle notwendigen Aufwendungen für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien und Konsultationen. Unsere Einrichtung ist nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Prüfungen und Prüfungsgebühren
Die Prüfung wird vom rechtlich und fachlich zuständigen Prüfungsausschuss der HWK Magdeburg abgenommen. Die Prüfungsgebühren werden vor der Prüfung von den Kammern erhoben und richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HWK.
Die Gebühren betragen zur Zeit:
| Prüfungsgebühr für Teil IV: | 133,00 € |
| AdA-Schein: | 145,00 € |
| Zulassungsgebühr: | 051,00 € |
Lehrgangstermine
Alle Informationen zu den Lehrgangsterminen finden Sie hier: Zu den Terminen
Ihr Ansprechpartner:
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Lehrgangskoodinatorin Annette Schatz Telefon: 0391/40561-43 e-mail: schatz@ftb-md.de |
Download Infomaterial Teil IV bzw. Ausbilder/in Anerkannte Ausbildungsberufe und Anmeldung









